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KOMPASS-Förderprogramm

Nutze jetzt deine Chance mit dem KOMPASS-Förderprogramm, um dich als Soloselbstständige/r durch eine gezielte Qualifizierung krisenfest und zukunftssicher aufzustellen.

Aktuelles

Begrenzung Schecks

Das Förderprogramm KOMPASS verzeichnet weiterhin eine sehr hohe Nachfrage.
Um eine zügige Bearbeitung sicherzustellen, wird die Ausgabe von Qualifizierungsschecks im Zeitraum von Mai bis voraussichtlich Oktober 2026 bundesweit begrenzt. Diese Regelung gilt für alle Anlaufstellen.
 
Eine zeitnahe Ausstellung eines Qualifizierungsschecks kann somit nicht in allen Fällen gewährleistet werden. Bitte berücksichtige dies bei deiner Planung und wende dich nur an eine Anlaufstelle.
Mehrfachanfragen führen zu Verzögerungen im Gesamtprozess.
 
Für eine zügige und erfolgreiche Antragstellung stimme den gesamten Antragsprozess bitte eng mit deiner Anlaufstelle ab und nutze deren Begleitung durchgängig.
 
Bitte beachte, dass kein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht.
 
Über etwaige Änderungen informieren wir an dieser Stelle. Wir danken für dein Verständnis.

 

Symbol für Warteliste
Warteliste

Erstberatungstermin

Aufgrund der vorrangigen Begleitung von Soloselbstständigen, die sich bereits im Förderprozess befinden, sowie der aktuell begrenzten Ausgabe von Qualifizierungsschecks können wir derzeit und auch in den kommenden Monaten leider keine neuen Erstberatungstermine anbieten.

Sofern du dich auf unsere Warteliste setzen lassen möchtest, sende uns bitte eine kurze E-Mail mit folgenden Informationen:

  • Vor- und Nachname
  • Telefonnummer
  • Tätigkeit & Qualifizierungsbedarf
  • sofern bereits bekannt:
    • geplante Maßnahme
    • vorgesehener Anbieter
    • bevorzugter Zeitraum

Zukünftige freie Termine vergeben wir nach der zeitlichen Reihenfolge des E-Mail-Eingangs. Sobald ein Termin angeboten werden kann, nehmen wir proaktiv Kontakt mit dir auf.

Bitte habe Verständnis, dass wir telefonische Anfragen aufgrund der hohen Nachfrage leider nicht bearbeiten können.

KOMPASS Logo
Anlaufstelle

Beratung KOMPASS

Die Team U Academy ist eine offizielle Anlaufstelle im Rahmen des ESF Plus-Förderprogramms KOMPASS für Soloselbstständige. Unsere Standorte befinden sich in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Bayern.

Wir beraten und begleiten Soloselbstständige aus unterschiedlichen Branchen bei der Auswahl und Förderung passgenauer Qualifizierungsmaßnahmen.

Für die Inanspruchnahme einer Förderung ist ein verpflichtendes Erstberatungsgespräch erforderlich. Termine können unabhängig vom Standort bundesweit online gebucht werden.

Bundesländer

Standorte KOMPASS

Beratung KOMPASS West

Köln

Nordrhein-Westfalen

Beratung KOMPASS Süd

Stuttgart

Baden-Württemberg

Beratung KOMPASS Süd

München

Bayern

Soloselbstständiger im Schneidersitz mit Laptop
Weiterbildung

Förderprogramm KOMPASS

KOMPASS ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), kofinanziert mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus).

Ziel des Programms ist es, Perspektiven für eine zukunftssichere Soloselbstständigkeit zu schaffen und damit einen wichtigen Beitrag zur Branchenvielfalt und Krisenfestigkeit von Soloselbstständigen zu leisten. 

Dies erfolgt durch die finanzielle Förderung von passgenauen Qualifizierungen und Weiterbildungen. 

Förderung

Deine Vorteile

90 %

Übernahme der Kosten

4500

Maximaler Zuschuss

Frau im Sitzsack mit Laptop
Mitwirkung

Förderprozess KOMPASS

Wir begleiten dich Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess. Unsere Unterstützung und deine Aufgaben greifen dabei ineinander. Nach jedem Schritt erhältst du eine E-Mail mit genauen Angaben, damit du weißt, was als Nächstes zu tun ist.

Das Förderportal Z-EU-S bringt einige administrative Anforderungen mit sich, die mitunter anspruchsvoll sein können. Deine aktive Mitwirkung ist daher wichtig für einen reibungslosen Ablauf.

Wenn du unseren Anleitungen folgst, durchläufst du den Prozess sicher und strukturiert. Besonders wichtig ist die sorgfältige Bearbeitung des Antrags nach deiner Weiterbildung – diese ist die Grundlage für die Auszahlung der Förderung.

FAQs

Voraussetzungen

Hier findest du die wichtigsten Informationen zu den Fördervoraussetzungen im KOMPASS-Programm.

Gefördert werden gewerbliche und/oder freiberufliche Soloselbstständige, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

Wohnsitz und Tätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland

Tätigkeit im Haupterwerb (mindestens 51% der Einkünfte)

Max. 1 Person in Vollzeit angestellt (Teilzeit-Beschäftigte anteilig)

Seit mindestens 2 Jahren selbstständig (gemäß Gründungsdatum)

Keine Überschreitung des Höchstbetrags für Beihilfen (De-minimis)

Kein KOMPASS-Qualifizierungsscheck innerhalb der letzten 12 Monate

Qualifizierungen, die der Sicherung oder Weiterentwicklung der beruflichen Existenz und/oder der Erhöhung der Bestandsfestigkeit des Geschäftsmodells der Solo-Selbstständigen dienen. 

Zur Erfüllung der Förderfähigkeit müssen die Inhalte der Qualifizierungen beruflich relevant sein, d.h. die erworbenen Kompetenzen müssen zum konkreten Qualifikationsbedarf passen und in der beruflichen Tätigkeit zum Einsatz kommen können.

Die Maßnahmen müssen dabei auf die Förderung einer oder mehrerer der nachfolgenden Kompetenzen ausgerichtet sein:

1. Fachliche Kompetenzen („Hard Skills“)

Berufsspezifische fachliche Kompetenzen
Diese Fähigkeiten beziehen sich auf den entsprechenden Beruf
z.B. handwerkliche Fähigkeiten und Wissen als Tischler*in

Nicht-berufsspezifische fachliche Kompetenzen
Diese sog. Querschnitts-Kompetenzen sind für eine Vielzahl von Berufen relevant
z.B. BWL, Arbeitsrecht, versicherungstechnische Fragestellungen, Marketing, Digitalisierung

2. Persönliche Kompetenzen („Soft Skills“)

Personale Kompetenzen
für die eigene Weiterentwicklung
z.B. Selbstreflexion, Entscheidungsfähigkeit, Stressresistenz, Selbstbewusstsein

Soziale Kompetenzen
für Kommunikation, Kooperation und Konfliktsituationen mit anderen
z.B. Teamfähigkeit, Konfliktlösungsfähigkeit, Diversitätskompetenz, Empathie, Kritikfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit

Methodische Kompetenzen
für die Beschaffung von Informationen und die Lösung von Aufgaben und Problemstellungen
z.B. Präsentationstechniken, Organisationsvermögen, Zeit- und Selbstmanagement, analytische Fähigkeiten, strategisches Denken, Medienkompetenz, Rhetorik, Gesprächs- und Verhandlungsführung

Qualifizierungen im Bereich der Prävention und Gesundheitsförderung, der Kunst und Kultur sowie Sprachunterricht.

Hierunter fallen u.a.:

1. Bewegung
z.B. Pilates, Rückentrainings, Lauftrainings, Tauchkurse, Reitkurse, Schwimmkurse, Kletter- und Wanderkurse

2. Ernährung
z.B. Ernährungsberatungskurse, Diabetes-Präventionskurse

3. Entspannung und Erholung
z.B. Autogenes Training, Progressive Muskelrelaxation, Yoga, Qigong, Wellness-Angebote, Meditation, Schweigeseminare, Achtsamkeits- und Resilienzkurse, Naturerlebnisse

4. Kunst und Kultur
z.B. Kurse im Bereich Malerei, Gesangs- oder Instrumentalunterricht

5. Sprache
z.B. Erlernen von Mutter- und Fremdsprachen in Wort und Schrift

Ausgenommen hiervon sind fachliche Qualifizierungen (z.B. Yoga-Weiterbildung für Yogalehrer*innen, fachliche Erweiterung für Dolmetscher*in-nen oder Musiklehrer*innen oder Ernährungsberater*innen) sowie für Berufssprachkurse (z.B. Business English oder ähnliche berufsbezogene Sprachkurse).

Zudem sind folgende Qualifizierungen nicht förderfähig:

Reine Coaching- und/oder Beratungsleistungen (wie z.B. bei INQA-Coaching)

Maßnahmen, die den Übergang in ein Angestelltenverhältnis zum Ziel haben

Pflichtqualifizierungen oder vorgeschriebene Weiterbildungen

Maßnahmen,

die bereits ganz/teilweise mit anderen öffentlichen Zuschüssen gefördert werden

die Beratung zur Konkursvermeidung oder Beschäftigtentransfer beinhalten

die ausschließlich Zertifizierungs- oder QM-Maßnahmen beinhalten

die exklusiv vom Hersteller zum Verkauf durchgeführt werden (Produkt- bzw. Herstellerschulungen)

die als Einzelunterricht, inner- oder einzelbetrieblich oder vollständig in Form von Selbstlernmedien erfolgen

die im Ausland stattfinden

 

Erwerb der allgemeinen Fahrerlaubnis (Führerschein)

Hochschulsemester, unabhängig davon, an welcher Ausbildungsstätte sie verbracht werden, zählen nicht als Qualifizierungen.  

Übernahme von 90% der reinen Weiterbildungskosten (bis zu 5.000 Euro ohne MwSt.)

Eigenanteil von 10% der Kosten

Maximaler, nichtrückzahlbarer Zuschussbetrag von 4.500 Euro

Sonstige Nebenkosten werden nicht gefördert (z.B. Fahrtkosten)


Kostet eine Qualifizierung mehr als 5.000 Euro, wird der Fördersatz von 90% nur bis zu der Grenze von 5.000 Euro netto angewendet. Darüber hinausgehende Kosten müssen zu 100 % durch die Soloständigen getragen werden. 


Die Qualifizierungsmaßnahme muss vom Soloselbstständigen vorfinanziert werden.

Nach Abschluss der Qualifizierung wird die Erstattung der Ausgaben bei der Bewilligungsbehörde beantragt. 

Die gewünschte Qualifizierung muss grundsätzlich eine Mindestdauer von 20 Zeitstunden umfassen und innerhalb von 6 Monaten ab Ausgabe des Qualifizierungsschecks abgeschlossen werden.

Innerhalb von zwölf Monaten kann maximal ein Qualifizierungsscheck pro Person (unabhängig von der Anlaufstelle) ausgestellt und eingelöst werden

Die Inhalte der Qualifizierung müssen durch Präsenzphasen oder mit Unterstützung digitaler Medien synchron vermittelt werden.

Höchstens 50% der Inhalte dürfen asynchron in Form von Selbstlernmedien vermittelt werden.

Qualifizierungen müssen als Gruppenunterricht (mindestens zwei Teilnehmende) ausgeschrieben sein. Eine Mischung aus Gruppen- und Einzelunterricht ist grundsätzlich möglich (z.B. in Form von 1:1- Feedbackgesprächen).

Reiner Einzelunterricht ist nicht förderfähig.

Zwingend darf der Anteil an Selbstlernmedien und Einzelunterricht in Summe bei höchstens 50% der Inhalte liegen.

Mehrere separate Module, die einzeln buchbar sind, gelten nicht als eine, sondern als mehrere Qualifizierungsmaßnahmen und sind nicht förderfähig. Sofern Module jedoch als ein Kombi-Paket buchbar sind, können sie über KOMPASS gefördert werden.

Eine unverbindliche Reservierung ist möglich, keinesfalls aber darf vor Ausstellung eines Qualifizierungsschecks eine vertragliche Verpflichtung, z.B. in Form einer verbindlichen An- meldung oder Buchung, mit dem Qualifizierungsanbieter eingegangen werden

Qualifizierungsanbieter müssen über einen deutschen Firmensitz verfügen. Zudem müssen sie eine der nachfolgenden Anforderungen nachweislich erfüllen:

1. Gesetzlich anerkannte Träger/Maßnahmen

2. Zertifizierung durch ein anerkanntes Qualitätsmodell

3. Nachweis der Qualitätssicherung über Lehrpersonal, Kursplanung und Evaluation


Es gibt keine zentrale Datenbank oder eine Zertifizierung der Angebote durch KOMPASS.

Keine Qualifizierungsmaßnahme ist grundsätzlich per se förderfähig – auch wenn diese bereits zuvor für andere KOMPASS-Teilnehmer gefördert wurde oder potentielle Weiterbildungsanbieter dies anders kommunizieren!

KOMPASS ist eine Individualförderung:

Zur Förderung muss die Maßnahme zu deinem konkreten individuellen Qualifizierungsbedarf passen.

Die Inhalte der Qualifizierung müssen einen direkten Bezug zu deiner aktuellen beruflichen Tätigkeit haben (berufliche Relevanz) und zur Sicherung oder Weiterentwicklung deines bestehenden Geschäftsmodells beitragen.

Die Förderfähigkeit des Weiterbildungsanbieters und der Qualifizierungsmaßnahme wird immer individuell mit Hilfe unserer Berater:innen abgestimmt.  

Aufgrund des großen Erfolgs ist das KOMPASS-Förderprogramm mittlerweile bis Herbst 2028 verlängert worden.

Die KOMPASS-Anlaufstellen können somit noch bis zum 29. Februar 2028 sogenannte Qualifizierungsschecks für Soloselbstständige ausstellen.

Weitere Informationen zum Programm und Antworten auf häufig gestellte Fragen findest du im Dokument „FAQ für Solo-Selbstständige“. 

Impact

KOMPASS wirkt

Weiterbildung lohnt sich 

Die Erfahrungen von hunderten Soloselbstständigen zeigen: Investitionen in Weiterbildung zahlen sich aus. Das Förderprogramm KOMPASS unterstützt dabei, das eigene Business gezielt weiterzuentwickeln und neue Chancen erfolgreich zu nutzen.

Förderung gibt Impuls

Die KOMPASS-Förderung hat vielen Soloselbstständigen den entscheidenden Impuls gegeben, eine Weiterbildung zu starten. Sie unterstützt dabei, die eigene berufliche Entwicklung gezielt voranzubringen und neue Perspektiven zu erschließen.

Jens K. aus Augsburg

IT-Berater

„Die Beratung war unkompliziert und hat mir geholfen, genau die richtige Weiterbildung zu finden. Der gesamte Prozess von der Antragsstellung bis zur Abrechnung wurde professionell begleitet. Heute bin ich zertifizierter Scrum Master und kann meinen Kund*innen noch mehr Mehrwert bieten."

Sabine L. aus Ulm

Coach

„Mit dem Zuschuss konnte ich eine Fachfortbildung realisieren, die mein Business als Coach stabilisiert hat. KOMPASS hat mir die finanzielle Last genommen. Die Weiterbildung in systemischer Beratung hat nicht nur meine Methoden erweitert, sondern auch meine Positionierung am Markt gestärkt."

Anna M. aus Köln

Grafikdesignerin

„Dank KOMPASS konnte ich meine digitalen Kompetenzen ausbauen und mein Angebot erweitern. Die Förderung hat mir ermöglicht, eine gezielte Weiterbildung im Bereich Social Media Marketing zu absolvieren. Heute betreue ich nicht nur Printprojekte sondern auch digitale Kampagnen. 

Soziale Gestaltung

ESF Plus

Der Eu­ro­päi­sche So­zi­al­fonds Plus (ESF Plus) ist das wich­tigs­te In­stru­ment der Eu­ro­päi­schen Uni­on zur För­de­rung der Be­schäf­ti­gung in Eu­ro­pa. Er ver­bes­sert den Zu­gang zu bes­se­ren Ar­beitsplät­zen, bie­tet Qua­li­fi­zie­rung und un­ter­stützt die so­zia­le In­te­gra­ti­on.

Hier gehts zur offiziellen Website des Förderprogramms.

Schau dir gerne den Erklärfilm zum ESF Plus-Förderprogramm KOMPASS - Kompakte Hilfe für Soloselbstständige an. 

BMAS_EU_Foerderlogo

Das Projekt „Beratung KOMPASS West/Süd“ der TEAM U Academy wird im Rahmen des Programms „KOMPASS - Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige“ durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert.