Kompakte Hilfe für Soloselbstständige
Die TEAM U Academy ist offizielle Anlaufstelle des KOMPASS Förderprogramms für Soloselbstständige in Nordrhein Westfalen und exklusiv in Baden Württemberg.
Wir beraten und begleiten Soloselbstständige aus allen Bereichen und Branchen bei der Förderung ihrer individuellen unternehmerischen Kompetenzen. Soloselbstständige aus anderen Bundesländern sind bei uns ebenfalls herzlich willkommen.
Nutzen Sie jetzt Ihre Chance.
Kompakte Hilfe für Soloselbstständige
Die TEAM U Academy ist offizielle Anlaufstelle des KOMPASS Förderprogramms für Soloselbstständige in Nordrhein Westfalen und exklusiv in Baden Württemberg.
Wir beraten und begleiten Soloselbstständige aus allen Bereichen und Branchen bei der Förderung ihrer individuellen unternehmerischen Kompetenzen. Soloselbstständige aus anderen Bundesländern sind bei uns ebenfalls herzlich willkommen.
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KOMPASS Förderprogramm
Auch in Nicht-Krisenzeiten geraten gewerbliche und freiberufliche Solo-Selbstständige immer wieder in existenzielle Gefährdungslagen.
Neben den nötigen zeitlichen und personellen Ressourcen fehlt es den Betroffenen oftmals auch an grundlegenden Kenntnissen, um sich krisenfest und gegenüber der Konkurrenz wettbewerbsfähig aufzustellen.
Mit KOMPASS sollen hauptberuflich tätige Solo-Selbstständige durch zentrale Weiterbildungsmaßnahmen bei der Erhöhung der Bestandsfestigkeit ihres Geschäftsmodells unterstützt werden.
Nach Beendigung der Förderung sollen die Teilnehmenden über erweiterte Kompetenzen für ihr Unternehmen verfügen, um ihr Geschäftsmodell krisenfest (er) und erfolgreich(er) weiterzuführen.
Übernahme von 90% der Kosten
Maximal 4.500 EURO Zuschuss
KOMPASS Förderprogramm
Auch in Nicht-Krisenzeiten geraten gewerbliche und freiberufliche Solo-Selbstständige immer wieder in existenzielle Gefährdungslagen.
Neben den nötigen zeitlichen und personellen Ressourcen fehlt es den Betroffenen oftmals auch an grundlegenden Kenntnissen, um sich krisenfest und gegenüber der Konkurrenz wettbewerbsfähig aufzustellen.
Mit KOMPASS sollen hauptberuflich tätige Solo-Selbstständige durch zentrale Weiterbildungsmaßnahmen bei der Erhöhung der Bestandsfestigkeit ihres Geschäftsmodells unterstützt werden.
Nach Beendigung der Förderung sollen die Teilnehmenden über erweiterte Kompetenzen für ihr Unternehmen verfügen, um ihr Geschäftsmodell krisenfest (er) und erfolgreich(er) weiterzuführen.
Übernahme von 90% der Kosten
Maximal 4.500 EURO Zuschuss
Fördervoraussetzungen
Wer wird gefördert?
Gefördert werden gewerbliche und/oder freiberufliche Soloselbstständige, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Wohnsitz und Tätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland
- Tätigkeit im Haupterwerb (mindestens 51 % der Einkünfte)
- max. 1 Person in Vollzeit angestellt (Teilzeit-Beschäftigte anteilig)
- seit mind. 2 Jahren selbstständig (gemäß Gründungsdatum)
- keine Überschreitung des Höchstbetrags für Beihilfen (De-minimis)
Was wird gefördert?
Weiterbildungsmaßnahmen, die der Sicherung/Bestandsfestigkeit oder Weiterentwicklung der beruflichen Existenz dienen.
Der Fokus der Förderung liegt aktuell ausschließlich auf nicht-berufsspezifische Kompetenzen (Querschnittskompetenzen). Darunter fallen grundlegende unternehmerische Kenntnisse, z. B. in folgenden Bereichen:
- Betriebswirtschaftslehre
- Arbeitsrecht
- Digitalisierung
- Marketing
- Kundengewinnung
Die Qualifizierung/Weiterbildung muss eine Mindestdauer von 20 Stunden umfassen und innerhalb von 6 Monaten ab Ausgabe des Qualifizierungsschecks abgeschlossen werden.
Was wird NICHT gefördert?
Weiterbildungsmaßnahmen, die berufsspezifischen Kompetenzen dienen, insbesondere:
- Qualifizierungen/Weiterbildungen oder Umschulungen, die berufsspezifisches Wissen und Fertigkeiten vermitteln (inkl. solcher zu Höherqualifizierungen)
- Maßnahmen, die auf die Verbesserung von persönlichen Kompetenzen abzielen (sogenannte „Soft Skills“ inkl. Persönlichkeitsentwicklung oder Maßnahmen zur Stärkung der psychischen und physischen Gesundheit)
- Reine Coaching- und/oder Beratungsleistungen (wie z.B. bei INQA-Coaching).
Wieviel wird gefördert?
Übernahme von 90% der reinen Weiterbildungskosten (bis zu 5.000 Euro)
- Eigenanteil von 10% der Kosten
- Maximaler, nichtrückzahlbarer Zuschussbetrag von 4.500 Euro
- Sonstige Nebenkosten werden nicht gefördert (z.B. Fahrtkosten)
Das Pilotprogramm läuft insgesamt bis April 2026. Eine weitere Förderung ist zeitlich versetzt grundsätzlich möglich. Innerhalb von 12 Monaten kann maximal 1 Qualifizierungsscheck pro Person – unabhängig von der Anlaufstelle – ausgestellt werden.
Wo erfolgt die Weiterbildung?
Potentielle Bildungsanbieter müssen mindestens eine der nachfolgenden Anforderungen nachweislich erfüllen
- Gesetzlich anerkannte Träger/Maßnahmen
- Zertifizierung durch ein anerkanntes Qualitätsmodell
- Nachweis der Qualitätssicherung über Lehrpersonal, Kursplanung und Evaluation
Soloselbständige können natürlich sehr gerne sowohl ihre Überlegungen für konkrete Weiterbildungsmaßnahmen als auch Vorschläge für spezifische Bildungsanbieter einbringen. Wir stimmen uns mit Ihnen ab, prüfen alle Anforderungen, beraten Sie und geben Ihnen eine individuelle Empfehlung.
Was ist sonst noch zu beachten?
Wir haben hier zur ersten Orientierung die wichtigsten Fördervoraussetzungen aufgeführt.
Alle weiteren individuellen Fragen und Details für Ihre passgenaue Qualifizierung werden im Laufe des gemeinsamen Abstimmungsprozesses geklärt.
Unsere gemeinsamen Schritte zum Erfolg
1. Informieren
Informieren Sie sich vorab über das Förderprogramm (z.B. über unsere Website oder hier über die offizielle Website des ESF) und prüfen Sie, ob Sie aus Ihrer Sicht die Fördervoraussetzungen erfüllen.
2. Registrierung & Erstberatung
Erfüllen Sie die Voraussetzungen? Dann zögern Sie nicht lange und nehmen Kontakt mit uns auf. Bitte nutzen Sie dazu ausschließlich unser Online-Terminbuchungssystem für ein Erstberatungsgespräch. Hier können wir bereits erste persönliche Details und Fragen abstimmen, z.B. bzgl. Förderfähigkeit, Maßnahmen oder möglichen Anbietern.
Im Zuge der Terminbestätigung erhalten Sie von uns einen Zugangslink zum Förderportal Z-EU-S sowie eine genaue Anleitung zur Vorgehensweise. Neben der Registrierung müssen Sie hier eine sogenannte Interessensbekundung anlegen bzw. einreichen. Dieser formale Schritt ist eine zwingende Notwendigkeit für das nachfolgende Erstgespräch!
3. Abstimmung & Prüfung
Nach der erfolgreichen Einreichung Ihrer Interessensbekundung bearbeiten bzw. prüfen wir diese als offizielle Anlaufstelle. Sie erhalten u.a. eine Anleitung, um individuelle Unterlagen/Nachweise zur Prüfung der Fördervoraussetzungen im Förderportal Z-EU-S hochzuladen.
Sollte im Zuge unserer Prüfung ein weiteres Abstimmungsgespräch erforderlich sein, buchen Sie bitte auch dieses über unser Online-Terminbuchungssystem. Themen können hier mögliche Unklarheiten zu den eingereichten Angaben bzw. Unterlagen oder die weitere Abstimmung zu konkreten Qualifizierungsmaßnahmen und Bildungsanbietern sein.
4. Qualifzierungsscheck
Bei erfolgreicher Abstimmung und Prüfung aller inhaltlichen und formalen Voraussetzungen stellen wir Ihnen einen Qualifizierungsscheck auf Basis Ihres Qualifizierungsbedarfs aus.
5. Durchführung Weiterbildung
Jetzt kann es losgehen. Nach Ausgabe des Qualifizierungsschecks haben Sie 6 Monate Zeit, Ihre Qualifizierung durchzuführen bzw. abzuschließen. Innerhalb dieses Zeitraums ist auch der Antrag mit den erforderlichen Nachweisdokumenten einzureichen (u.a. Teilnahmezertifikat und Rechnung des Bildungsanbieters).
6. Antrag & Abrechnung
Grundsätzlich ist das Förderprogramm so angelegt, dass Sie die Rechnung Ihres Weiterbildungsanbieters zunächst selbst bezahlen, also in Vorleistung gehen. Die Erstattung der Qualifizierungskosten durch die Bewilligungsstelle erfolgt erst nach Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme über einen entsprechenden Antrag im Förderportal Z-EU-S.
Wir sind für Sie da
Wir begleiten und unterstützen Sie als kompetente Anlaufstelle während des vollständigen Verlaufs vom Erstgespräch bis zum Abschluss bzw. der Abrechnung Ihrer Qualifikation/Weiterbildung. Unsere erfahrenen Berater:innen verfügen über weitreichendes Fachwissen und sind spezialisiert auf die Herausforderungen und die Förderungen von (Solo-) Selbstständigen.
Unsere Serviceleistungen als Anlaufstelle sind für Sie im gesamten Prozess kostenfrei.
Beratung
- Prüfung der grundsätzlichen Förderfähigkeit
- Ermittlung des Qualifikationsbedarfs
- Unterstützung und anbieterneutrale Empfehlung zu Inhalt und Umfang der Qualifizierung
Administrative Begleitung
- Unterstützung bei allen administrativen Vorgängen (u.a. Registrierung, Antragstellung, Abrechnung)
- Ausstellung des Qualifizierungsschecks
- Schnittstellenfunktion zwischen Solo-Selbstständigen und Bewilligungsbehörde
Erklärfilm zum ESF Plus-Förderprogramm KOMPASS
Hier gehts zur offiziellen Website des Förderprogramms
Starten Sie Ihre Mission
Ganz egal, ob Sie hoch hinaus durchstarten wollen oder einen ersten Schritt machen möchten, um Ihr Geschäftsmodell krisenfest (er) und erfolgreich(er) weiterzuführen. Wir finden die richtige Mission für Sie.
Vereinbaren Sie jetzt ein Erstberatungsgespräch über unser Online-Terminbuchungssystem!
Ihre Ansprechpartnerin:
Janine Gerold
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Das Programm „KOMPASS-Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige“ wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert.
TEAM U Academy gGmbH
Pantaleonswall 27, 50676 Köln
E-Mail: info@academy-team-u.de
Zweigstelle Baden-Württemberg
Rauentaler Strasse 50, 76437 Rastatt
E-Mail: info@academy-team-u.de