Kompakte Hilfe für Soloselbstständige
Die TEAM U Academy ist offizielle Anlaufstelle des KOMPASS Förderprogramms für Soloselbstständige in Nordrhein Westfalen und exklusiv in Baden Württemberg.
Wir beraten und begleiten Soloselbstständige aus allen Bereichen und Branchen bei der Förderung ihrer individuellen unternehmerischen Kompetenzen. Soloselbstständige aus anderen Bundesländern sind bei uns ebenfalls herzlich willkommen.
Nutzen Sie jetzt Ihre Chance.
Kompakte Hilfe für Soloselbstständige
Die TEAM U Academy ist offizielle Anlaufstelle des KOMPASS Förderprogramms für Soloselbstständige in Nordrhein Westfalen und exklusiv in Baden Württemberg.
Wir beraten und begleiten Soloselbstständige aus allen Bereichen und Branchen bei der Förderung ihrer individuellen unternehmerischen Kompetenzen. Soloselbstständige aus anderen Bundesländern sind bei uns ebenfalls herzlich willkommen.
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KOMPASS Förderprogramm
In sich verändernden Arbeitswelten stehen gewerbliche und freiberufliche Solo-Selbstständige oftmals vor existenziellen Herausforderungen.
Neben den nötigen zeitlichen und personellen Ressourcen fehlt es Solo-Selbstständigen mitunter auch an Kenntnissen, um sich krisenfest und gegenüber der Konkurrenz wettbewerbsfähig aufzustellen. Das können übergreifende Querschnittskompetenzen, berufsspezifische fachliche Kompetenzen oder auch persönliche Soft-Skills sein.
Mit KOMPASS sollen hauptberuflich tätige Solo-Selbstständige durch individuelle Weiterbildungsmaßnahmen bei der Erhöhung der Bestandsfestigkeit bzw. Weiterentwicklung ihres bestehenden Geschäftsmodells unterstützt werden. Damit zielen die Qualifikationen auch auf die Wandlungs- und Zukunftsfähigkeit der Solo-Selbstständigen ab.
Sichern Sie sich Ihre finanzielle Förderung!
-
Übernahme von 90% der Kosten
-
Maximal 4.500 EURO Zuschuss
KOMPASS Förderprogramm
In sich verändernden Arbeitswelten stehen gewerbliche und freiberufliche Solo-Selbstständige oftmals vor existenziellen Herausforderungen.
Neben den nötigen zeitlichen und personellen Ressourcen fehlt es Solo-Selbstständigen mitunter auch an Kenntnissen, um sich krisenfest und gegenüber der Konkurrenz wettbewerbsfähig aufzustellen. Das können übergreifende Querschnittskompetenzen, berufsspezifische fachliche Kompetenzen oder auch persönliche Soft-Skills sein.
Mit KOMPASS sollen hauptberuflich tätige Solo-Selbstständige durch individuelle Weiterbildungsmaßnahmen bei der Erhöhung der Bestandsfestigkeit bzw. Weiterentwicklung ihres bestehenden Geschäftsmodells unterstützt werden. Damit zielen die Qualifikationen auch auf die Wandlungs- und Zukunftsfähigkeit der Solo-Selbstständigen ab.
Sichern Sie sich Ihre finanzielle Förderung!
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Übernahme von 90% der Kosten
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Maximal 4.500 EURO Zuschuss
Fördervoraussetzungen
Wer wird gefördert?
Gefördert werden gewerbliche und/oder freiberufliche Soloselbstständige, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Wohnsitz und Tätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland
- Tätigkeit im Haupterwerb (mindestens 51 % der Einkünfte)
- max. 1 Person in Vollzeit angestellt (Teilzeit-Beschäftigte anteilig)
- seit mind. 2 Jahren selbstständig (gemäß Gründungsdatum)
- keine Überschreitung des Höchstbetrags für Beihilfen (De-minimis)
Was wird gefördert?
Qualifizierungen/Weiterbildungen, die der Sicherung oder Weiterentwicklung der beruflichen Existenz und/oder der Erhöhung der Bestandsfestigkeit des Geschäftsmodells der Solo-Selbstständigen dienen.
Zur Erfüllung der Förderfähigkeit müssen die Inhalte der Qualifizierungen/Weiterbildungen beruflich relevant sein, d.h. die erworbenen Kompetenzen müssen zum konkreten Qualifikationsbedarf passen und in der beruflichen Tätigkeit zum Einsatz kommen können.
Die Maßnahmen müssen dabei auf die Förderung einer oder mehrerer der nachfolgenden Kompetenzen ausgerichtet sein:
1. Fachliche Kompetenzen („Hard Skills“)
- Berufsspezifische fachliche Kompetenzen
Diese Fähigkeiten beziehen sich auf den entsprechenden Beruf
z.B. handwerkliche Fähigkeiten und Wissen als Tischler*in - Nicht-berufsspezifische fachliche Kompetenzen
Diese sog. Querschnittskompetenzen sind für eine Vielzahl von Berufen relevant
z.B. BWL, Arbeitsrecht, versicherungstechnische Fragestellungen, Marketing, Digitalisierung
2. Persönliche Kompetenzen („Soft Skills“)
- Personale Kompetenzen
für die eigene Weiterentwicklung
z.B. Selbstreflexion, Entscheidungsfähigkeit, Stressresistenz, Selbstbewusstsein - Soziale Kompetenzen
für Kommunikation, Kooperation und Konfliktsituationen mit anderen
z.B. Teamfähigkeit, Konfliktlösungsfähigkeit, Diversitätskompetenz, Empathie, Kritikfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit - Methodische Kompetenzen
für die Beschaffung von Informationen und die Lösung von Aufgaben und Problemstellungen
z.B. Präsentationstechniken, Organisationsvermögen, Zeit- und Selbstmanagement, analytische Fähigkeiten, strategisches Denken, Medienkompetenz, Rhetorik, Gesprächs- und Verhandlungsführung
Die gewünschte Qualifizierung/Weiterbildung muss grundsätzlich eine Mindestdauer von 20 Zeitstunden umfassen und innerhalb von 6 Monaten ab Ausgabe des Qualifizierungsschecks abgeschlossen werden.
Was wird NICHT gefördert?
Qualifizierungen/Weiterbildungen im Bereich der Prävention und Gesundheitsförderung, der Kunst und Kultur sowie Sprachunterricht.
Hierunter fallen u.a.:
- Bewegung
z.B. Pilates, Rückentrainings, Lauftrainings, Tauchkurse, Reitkurse, Schwimmkurse, Kletter- und Wanderkurse - Ernährung
z.B. Ernährungsberatungskurse, Diabetes-Präventionskurse - Entspannung und Erholung
z.B. Autogenes Training, Progressive Muskelrelaxation, Yoga, Qigong, Wellness-Angebote, Meditation, Schweigeseminare, Achtsamkeits- und Resilienzkurse, Naturerlebnisse - Kunst und Kultur
z.B. Kurse im Bereich Malerei, Gesangs- oder Instrumentalunterricht - Sprache
z.B. Erlernen von Mutter- und Fremdsprachen in Wort und Schrift
Ausgenommen hiervon sind fachliche Qualifizierungen/Weiterbildungen (z.B. Yoga-Weiterbildung für Yogalehrer*innen, fachliche Erweiterung für Dolmetscher*in-nen oder Musiklehrer*innen oder Ernährungsberater*innen) sowie für Berufssprachkurse (z.B. Business English oder ähnliche berufsbezogene Sprachkurse).
Zudem sind folgende Qualifizierungen/Weiterbildungen nicht förderfähig
- Reine Coaching- und/oder Beratungsleistungen (wie z.B. bei INQA-Coaching)
- Maßnahmen, die den Übergang in ein Angestelltenverhältnis zum Ziel haben
- Pflichtqualifizierungen oder vorgeschriebene Weiterbildungen
- Maßnahmen,
- die bereits ganz/teilweise mit anderen öffentlichen Zuschüssen gefördert werden
- die Beratung zur Konkursvermeidung oder Beschäftigtentransfer beinhalten
- die ausschließlich Zertifizierungs- oder QM-Maßnahmen beinhalten
- die exklusiv vom Hersteller zum Verkauf durchgeführt werden (Produkt- bzw. Herstellerschulungen)
- die als Einzelunterricht, inner- oder einzelbetrieblich oder vollständig in Form von Selbstlernmedien erfolgen
- die im Ausland stattfinden
- Erwerb der allgemeinen Fahrerlaubnis (Führerschein)
Wieviel wird gefördert?
Übernahme von 90% der reinen Weiterbildungskosten (bis zu 5.000 Euro)
- Eigenanteil von 10% der Kosten
- Maximaler, nichtrückzahlbarer Zuschussbetrag von 4.500 Euro
- Sonstige Nebenkosten werden nicht gefördert (z.B. Fahrtkosten)
Das Pilotprogramm läuft insgesamt bis April 2026. Eine weitere Förderung ist zeitlich versetzt grundsätzlich möglich. Innerhalb von 12 Monaten kann maximal 1 Qualifizierungsscheck pro Person – unabhängig von der Anlaufstelle – ausgestellt werden.
Wo erfolgt die Weiterbildung?
Potentielle Bildungsanbieter müssen mindestens eine der nachfolgenden Anforderungen nachweislich erfüllen
- Gesetzlich anerkannte Träger/Maßnahmen
- Zertifizierung durch ein anerkanntes Qualitätsmodell
- Nachweis der Qualitätssicherung über Lehrpersonal, Kursplanung und Evaluation
Soloselbständige können natürlich sehr gerne sowohl ihre Überlegungen für konkrete Weiterbildungsmaßnahmen als auch Vorschläge für spezifische Bildungsanbieter einbringen. Wir stimmen uns mit Ihnen ab, prüfen alle Anforderungen, beraten Sie und geben Ihnen eine individuelle Empfehlung.
Was ist sonst noch zu beachten?
Wir haben hier zur ersten Orientierung die wichtigsten Fördervoraussetzungen aufgeführt.
Alle weiteren individuellen Fragen und Details für Ihre passgenaue Qualifizierung werden im Laufe des gemeinsamen Abstimmungsprozesses geklärt.
Bei Interesse können Sie sich vorab ein detailliertes FAQ-Dokument des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales herunterladen, in dem zahlreiche Fragen zum Förderprogramm für Solo-Selbstständige beantwortet werden.
Unsere gemeinsamen Schritte zum Erfolg
1. Informieren
Informieren Sie sich vorab über das Förderprogramm (z.B. über unsere Website oder hier über die offizielle Website des ESF) und prüfen Sie, ob Sie aus Ihrer Sicht die Fördervoraussetzungen erfüllen.
2. Registrierung & Erstberatung
Erfüllen Sie die Voraussetzungen? Dann zögern Sie nicht lange und nehmen Kontakt mit uns auf. Bitte nutzen Sie dazu ausschließlich unser Online-Terminbuchungssystem für ein Erstberatungsgespräch. Hier können wir bereits erste persönliche Details und Fragen abstimmen, z.B. bzgl. Förderfähigkeit, Maßnahmen oder möglichen Anbietern.
Im Zuge der Terminbestätigung erhalten Sie von uns einen Zugangslink zum Förderportal Z-EU-S sowie eine genaue Anleitung zur Vorgehensweise. Neben der Registrierung müssen Sie hier eine sogenannte Interessensbekundung anlegen bzw. einreichen. Dieser formale Schritt ist eine zwingende Notwendigkeit für das nachfolgende Erstgespräch!
3. Abstimmung & Prüfung
Nach der erfolgreichen Einreichung Ihrer Interessensbekundung bearbeiten bzw. prüfen wir diese als offizielle Anlaufstelle. Sie erhalten u.a. eine Anleitung, um individuelle Unterlagen/Nachweise zur Prüfung der Fördervoraussetzungen im Förderportal Z-EU-S hochzuladen.
Sollte im Zuge unserer Prüfung ein weiteres Abstimmungsgespräch erforderlich sein, buchen Sie bitte auch dieses über unser Online-Terminbuchungssystem. Themen können hier mögliche Unklarheiten zu den eingereichten Angaben bzw. Unterlagen oder die weitere Abstimmung zu konkreten Qualifizierungsmaßnahmen und Bildungsanbietern sein.
Wir erstellen ein Beratungsprotokoll, aus dem sie eine der abgestimmten bzw. empfohlenen Qualifizierungen auswählen, die ihre Zielsetzungen in der Solo-Selbstständigkeit am besten unterstützt.
4. Qualifzierungsscheck
Bei erfolgreicher Abstimmung und Prüfung aller inhaltlichen und formalen Voraussetzungen stellen wir Ihnen einen Qualifizierungsscheck auf Basis Ihres Qualifizierungsbedarfs aus.
Der Qualifizierungsscheck berechtigt Sie, an der ausgewählten Qualifizierungsmaßnahme teilzunehmen.
5. Durchführung Weiterbildung
Jetzt kann es losgehen. Nach Ausgabe des Qualifizierungsschecks haben Sie 6 Monate Zeit, Ihre Qualifizierung durchzuführen bzw. abzuschließen. Innerhalb dieses Zeitraums ist auch der Antrag mit den erforderlichen Nachweisdokumenten einzureichen (u.a. Teilnahmezertifikat und Rechnung des Bildungsanbieters).
6. Antrag & Abrechnung
Grundsätzlich ist das Förderprogramm so angelegt, dass Sie die Rechnung Ihres Weiterbildungsanbieters zunächst selbst bezahlen, also in Vorleistung gehen. Die Erstattung der Qualifizierungskosten durch die Bewilligungsstelle erfolgt erst nach Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme über einen entsprechenden Antrag im Förderportal Z-EU-S.
Wir sind für Sie da
Wir begleiten und unterstützen Sie als kompetente Anlaufstelle während des vollständigen Verlaufs vom Erstgespräch bis zum Abschluss bzw. der Abrechnung Ihrer Qualifikation/Weiterbildung. Unsere erfahrenen Berater:innen verfügen über weitreichendes Fachwissen und sind spezialisiert auf die Herausforderungen und die Förderungen von (Solo-) Selbstständigen.
Unsere Serviceleistungen als Anlaufstelle sind für Sie im gesamten Prozess kostenfrei.
Beratung
- Prüfung der grundsätzlichen Förderfähigkeit
- Ermittlung des Qualifikationsbedarfs
- Unterstützung und anbieterneutrale Empfehlung zu Inhalt und Umfang der Qualifizierung
Administrative Begleitung
- Unterstützung bei allen administrativen Vorgängen (u.a. Registrierung, Antragstellung, Abrechnung)
- Ausstellung des Qualifizierungsschecks
- Schnittstellenfunktion zwischen Solo-Selbstständigen und Bewilligungsbehörde
Erklärfilm zum ESF Plus-Förderprogramm KOMPASS
Hier gehts zur offiziellen Website des Förderprogramms
Starten Sie Ihre Mission
Ganz egal, ob Sie hoch hinaus durchstarten wollen oder einen ersten Schritt machen möchten, um Ihr Geschäftsmodell krisenfest (er) und erfolgreich(er) weiterzuführen. Wir finden die richtige Mission für Sie.
Vereinbaren Sie jetzt ein Erstberatungsgespräch über unser Online-Terminbuchungssystem!
Ihre Ansprechpartnerin:
Janine Gerold
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Janine Gerold
Die Anlauf- und Beratungsstelle der TEAM U Academy gGmbH wird im Rahmen des Programms „KOMPASS – Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige“ durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert.
TEAM U Academy gGmbH
Pantaleonswall 27, 50676 Köln
E-Mail: info@academy-team-u.de
Zweigstelle Baden-Württemberg
Rauentaler Strasse 50, 76437 Rastatt
E-Mail: info@academy-team-u.de